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   LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11   

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LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11 (https://dejure.org/2011,10887)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11 (https://dejure.org/2011,10887)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. April 2011 - 3 SaGa 343/11 (https://dejure.org/2011,10887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 Art 33 Abs 2 ZPO, § 940 Art 33 Abs 2 ZPO, § 4 TzBfG, § 10 TzBfG, Art 3 Abs 2 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das für den öffentlichen Dienst vorgeschriebene Prinzip der Bestenauslese gilt auch für der eigentlichen Stellenbesetzungsentscheidung vorgelagerte Auswahlprozesse; Eilantrag einer Traineestellenbewerberin im öffentlichen Dienst auf vorläufige Unterlassung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag einer Traineestellenbewerberin im öffentlichen Dienst auf vorläufige Unterlassung der Stellenbesetzung; rechtswidrige Ablehnung einer teilzeitbeschäftigten Bewerberin wegen unerwünschter Aufstockungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für den beruflichen Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - AP Nr. 62 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - AP Nr. 69 zu Art. 33 GG ).

    Nur der am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Besetzungsanspruch ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).

    Art. 33 Abs. 2 GG umfasst nicht nur die Einstellung, sondern auf die Beförderung und den Aufstieg ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG) .

    Er ist dann im Nachhinein verfahrensrechtlich und materiellrechtlich so zu stellen, als sei die einstweilige Verfügung beachtet worden ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - BAGE 130, 107 ff. unter III. 3. der Gründe ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Die Bestimmung begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien - sog. Bewerbungsverfahrensanspruch ( BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - AP Nr. 69 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67; BVerwG 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 228 ff.; BVerwG 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 ff. ).

    Für den einstweiligen Rechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs genügt es daher, wenn der Antragssteller Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich ein Fehler im Bewerbungsverfahren ergibt, der möglicherweise zu einer anderen Auswahlentscheidung geführt hätte ( BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; Hess. LAG 17.06.2009 - 13/3 SaGa 1175/09 - BeckRS 2010, 65736; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 299) .

    Darauf, dass die Besetzung einer Stelle durch einen nicht verbeamteten Arbeitnehmer wieder rückgängig gemacht werden könnte ( vgl. BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - a.a.O. ), kommt es nicht an.

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    An dem von ihm gewählten Modell der Bestenauslese muss er sich festhalten lassen ( BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - ZTR 2007, 586, 587; BAG 23.01.2007 - AP Nr. 83 zu § 233 ZPO 1977 unter III. 4. der Gründe; BVerwG 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 ff.; Hauck-Scholz, in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, S. 102, 10.) .

    Ein von ihm in diesem Sinne initiiertes Auswahlverfahren darf nachträglichen Einschränkungen nur aus Gründen unterworfen werden, die den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werden ( BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - ZTR 2007, 586, 587 ).

    Die Beschränkung von Art. 33 Abs. 2 GG muss selbst aufgrund eines verfassungsrechtlich geschützten Interesses geboten sein und darf den Bewerber nicht unverhältnismäßig in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen ( BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - a.a.O. unter II 1. c) der Gründe; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - AP Nr. 62 zu Art. 33 Abs. 2 GG unter II. 2. c) und d)) .

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Die Bestimmung begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien - sog. Bewerbungsverfahrensanspruch ( BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - AP Nr. 69 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67; BVerwG 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 228 ff.; BVerwG 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 ff. ).

    Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusänderung umgesetzt oder versetzt werden können, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( BVerwG 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 ff. ).

    An dem von ihm gewählten Modell der Bestenauslese muss er sich festhalten lassen ( BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - ZTR 2007, 586, 587; BAG 23.01.2007 - AP Nr. 83 zu § 233 ZPO 1977 unter III. 4. der Gründe; BVerwG 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 ff.; Hauck-Scholz, in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, S. 102, 10.) .

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - AP Nr. 69 zu Art. 33 GG ).

    Die Bestimmung begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien - sog. Bewerbungsverfahrensanspruch ( BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - AP Nr. 69 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67; BVerwG 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 228 ff.; BVerwG 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 ff. ).

    Das Auswahlprofil stellt die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen dar ( BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - a.a.O. unter II. 3 der Gründe ).

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Nach der Rspr. des BVerwG stellt sich die Praxis einer obligatorisch vorgesehenen Teilzeitbeschäftigung für neu eingestellte Beamte als rechtswidrig dar ( BVerwG 02.03.2000 - 2 C 1/99 - NJW 2000, 2521; BVerwG 06.07.1989 - NVwZ 1989, 969 ff. ).

    Dies wird u.a. damit begründet, dass dadurch eine Vorauswahl getroffen würde, ohne dass leistungsbezogene Kriterien i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG den Ausschlag gäben ( BVerwG 06.07.1989 - NVwZ 1989, 969 ff. unter 3. c) der Gründe).

  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Ein Auswahlverfahren entspricht dann nicht mehr dem Grundsatz der Bestenauslese, wenn die angewendeten Auswahlgrundsätze dazu führen, dass ein nicht leistungsbezogenes Hilfskriterium zum entscheidenden Auswahlmaßstab wird ( vgl. Hess. VGH 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 - NVwZ-RR 1996, 49 ff. ).

    Mit anderen Worten würden sich dessen Chancen im Hauptsacheverfahren durch das teilweise Besetzen von zur Auswahl stehenden Stellen verschlechtern, was mit der effektiven Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht vereinbar wäre ( vgl. Hess. VGH 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 - NVwZ-RR 1996, 49 ff.).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Öffentliche Ämter iSd. Art. 33 Abs. 2 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können ( BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - AP Nr. 56 zu Art. 33 GG ).

    Der Arbeitgeber darf nicht vollendete Tatsachen schaffen ( BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für den beruflichen Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - AP Nr. 62 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).

    Die Beschränkung von Art. 33 Abs. 2 GG muss selbst aufgrund eines verfassungsrechtlich geschützten Interesses geboten sein und darf den Bewerber nicht unverhältnismäßig in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen ( BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - a.a.O. unter II 1. c) der Gründe; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - AP Nr. 62 zu Art. 33 Abs. 2 GG unter II. 2. c) und d)) .

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
    Eine sparsame Personalbewirtschaftung allein vermag grundsätzlich keinen Rechtfertigungsgrund abzugeben ( vgl. EuGH 22.04.2010 - C - 486/08 - NZA 2010, 557, 559; ErfK/Preis, 11. Aufl., § 4 TzBfG Rz. 53 ).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

  • LAG Hessen, 23.04.2010 - 3 Sa 47/09

    Darlegungs- und Beweislast bei Einstellungsanspruch - Dokumentationsgebot -

  • LAG Hessen, 25.08.2009 - 3 SaGa 1175/09

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Stellenbesetzung

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